Vorschau 2010
Dr. Wilfried Bernhardt
ist Staatsekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, CIO des Freistaats Sachsen und Mitglied des IT-Planungsrats
Fokus: E-Justice
Die Digitalisierung hält bereits seit vielen Jahren Einzug in die Justiz. Fachverfahren zur Verwaltung der Akten und zur Unterstützung der anwaltlichen und richterlichen Tätigkeit sind nicht mehr aus dem Alltag eines Juristen wegzudenken. Der erwartete Mehrwert und die Vorteile einer durchgehenden papierlosen Aktenbearbeitung haben sich jedoch bislang nicht eingestellt.
Ziel der E-Justice-Foren im Rahmen der Xinnovations ist, einzelne der sich aus dem Digitalisierungsprozess ergebenden Problemfelder zu analysieren und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. So geht es im Forum 2010 um das Spannungsfeld zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und dem Trend zur Standardisierung und Zentralisierung von IT-Anwendungen, neue Medien im Gerichtssaal, elektronische Kommunikations und E-Akte und Schutz der Privatssphäre.
Nachfolgend eine Einstimmung auf den Themenbereich: "Datenhaltung und Standardisierung versus richterliche Unabhängigkeit" in Form einer zentralen Frage und eines Abstracts von Dr. Wilfried Bernhard.
"Verträgt sich die richterliche Unabhängigkeit mit der Zentralisierung der IT außerhalb der Justiz?"
"Aus Artikel 97 GG folgt, dass [der Richter] seine Arbeit grundsätzlich nach Maßgabe seiner individuellen Arbeitsgestaltung verrichten kann,[…] die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen; vielmehr findet die dahingehende Erwartung des Dienstherrn ihre Grenze dort, wo nach - willkürfreier - Einschätzung des jeweiligen Richters die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt ist."
So der Richterdienstgerichtshof beim OLG Hamm in einer - noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung vom 20. Oktober 2009 im Fall eines Registerrichters, der verlangt hatte, ihm sämtliche elektronischen Eingänge ausgedruckt vorzulegen. Während der Arbeitgeber in Privatunternehmen oder in der allgemeinen Verwaltung seinen Mitarbeitern die Nutzung neuer IT-Verfahren einschließlich standardisierter elektronischer Formulare, ja sogar die vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung verbindlich vorschreiben kann, muss die Justizverwaltung bei der Einführung von modernen IT-Lösungen in den Gerichten die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigkeit im Auge behalten. Auch wenn die meisten Richter der IT aufgeschlossen gegenüberstehen, ist eine aus technischer und organisatorischer Sicht sinnvolle Standardisierung IT-gestützter Arbeitsabläufe oder die Vorgabe einheitlicher elektronischer Textbausteine nur eingeschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund können Justiz-IT-Projekte nur Erfolg haben, wenn die Richter von Anfang an durch intensive Aufklärung, Schulung und Beteiligung "mitgenommen" werden.
Die richterliche Unabhängigkeit und die ebenfalls verfassungs- und einfachrechtlich garantierte institutionelle Sonderstellung der Justiz setzen darüber hinaus aber auch der Übertragung allgemeiner IT-Standards für die öffentliche Verwaltung, der zentralen Datenhaltung und dem Betrieb von justizspezifischen Fachverfahren in justizfremden Einrichtungen enge Grenzen. Unzulässige Einflussnahmen auf den unabhängigen Richter können beispielsweise nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, wenn Institutionen, die von den Gerichten kontrolliert werden sollen, Zugriff auf gerichtliche Daten nehmen könnten. Diese Grenzen sind bei den aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich sinnvollen Bestrebungen zur IT-Zentralisierung in den Ländern und bei landes- und bundesweiten Festlegungen von IT-Standards - wie zum Beispiel durch den neu geschaffenen IT-Planungsrat - zu beachten.
Wie weit geht dabei die richterliche Unabhängigkeit? Wann sind die Grenzen zur unzulässigen Einflussnahme auf die richterliche Arbeit überschritten? Der Vortrag beleuchtet das Spannungsfeld zwischen notwendiger IT-Modernisierung, Zentralisierung und Standardisierung auf der einen und der richterlichen Unabhängigkeit auf der anderen Seite und zeigt Wege auf, wie man zu für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen kommen kann.
Dr. Wilfried Bernhardt
Staatsekretär
im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, CIO des Freistaats
Sachsen und Mitglied des IT-Planungsrats
Kontakt
Teilnahme
Das Wirtschaftsforum E-Justice findet am 14.9.2010 in Berlin im Rahmen der Xinnovations 2010 statt. Für das Forum können noch Beiträge eingereicht werden, die sich mit den nebenstehend Themen beschäftigen und dem dargestellten Ziel des Tages folgen.
Rainer Thiem
Vorstandsvorsitzender Xinnovations e. V.
Tel.: 030/21001470
Email: rainer.thiem@xinnovations.org
Konditionen für die Teilnahme als Vortragender/e: siehe Sponsoring




